Rechtsanwalt Christian Stalter ist seit seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahre 1996 in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten tätig. Beinahe jedes Risiko kann versichert werden. In folgenden Bereichen sind wir für Sie da:

Teil- und Vollkaskoversicherungen bezüglich Ihrer Kraftfahrzeuge, sofern Streit besteht, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder die Versicherung weniger bezahlt als Sie erwartet haben. Bei so genannten Obliegenheitsverletzungen, z.B. einer Fahrt ohne Führerschein oder im betrunkenen Zustand, kann im Raum stehen, dass die Versicherung überhaupt nicht bezahlen will.

Haftpflichtversicherung:

Schäden können verursacht werden durch Sie selbst oder Ihre Angehörige, ein Ihnen gehörendes Gebäude, Mitarbeiter Ihres Betriebes, Ihren Haus- oder Nutztieren usw. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche oder im Rahmen der erforderlichen Korrespondenz, sofern eine Haftpflichtversicherung Ihrerseits besteht.

Unfallversicherung:

Hier bestehen häufig hohe Ansprüche. Andererseits haben Versicherungsnehmer viele Pflichten und Fristen zu beachten. Die Bewertung einer Invalidität durch den Gutachter einer Versicherung entspricht nicht immer der eigenen Erwartung. Zudem sind Versicherungsvertragsbedingungen wegen der Vielzahl der angebotenen Tarife und ihres Umfangs (30 bis 50 Seiten sind keine Seltenheit) oft nur schwer zu überblicken.

Rechtsschutzversicherung:

Diese kann sowohl die Übernahme der bei uns für unsere Tätigkeit entstehenden Rechtsanwaltskosten, aber auch die Freistellung von Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie der Gebühren der Rechtsanwälte der Gegenseite umfassen. Häufig ergeben sich Fragen dahingehend, ob der Bereich überhaupt versichert ist bzw. ob schon ein Versicherungsfall vorliegt, ferner natürlich Fragen zur Höhe der Leistungen des Versicherers sowie zur Selbstbeteiligung.

Versicherungen rund um die Immobilie:

Die Klassiker sind hier die Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung bezüglich der Immobilie sowie natürlich die Hausratversicherung. Bei einem großen Schadensfall kann es an die wirtschaftliche Existenz gehen (Brand, Einbruch usw.).

Allgemein gilt:

Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, umso kleiner ist das Risiko, dass durch unrichtige oder missverständliche Erklärungen gegenüber der Versicherung Probleme entstehen. Bitte bedenken Sie auch, dass sie alleine durch das Versäumen von Fristen oder durch unzutreffende Angaben einen grundsätzlich gegebenen Anspruch verlieren können.

Wir begleiten Sie außergerichtlich und in gegebenenfalls erforderlich werdenden Verfahren vor den Gerichten.