Rechtsanwalt Christian Stalter ist seit 2002 Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Dieser Fachbereich umfasst alle Themen rund um die Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren, insbesondere die Anmeldung von Insolvenzforderungen, die Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten sowie Miet- und Lohnansprüchen, sämtliche Anfechtungssachverhalte, Abwicklung der Vertragsverhältnisse, alle sozial-, arbeits- gesellschafts- und strafrechtliche Fragen mit insolvenzrechtlichem Bezug sowie den Bereich Verbraucherinsolvenz, Entschuldung und Restschuldbefreiung.

Während die meisten Insolvenzspezialisten als Insolvenzverwalter tätig sind, betreut RA Stalter Unternehmen und Privatpersonen bei allen insolvenzrechtlichen Sachverhalten. Hier haben sich unter anderem folgende Schwerpunkte entwickelt:

Beratung und Betreuung von Personen (Verbraucher sowie Selbständige) im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Sofern möglich erfolgt eine Entschuldung auch ohne Insolvenzverfahren über einen Schuldenbereinigungsplan.

Vertretung von Anspruchsinhabern gegenüber dem Insolvenzverwalter, Treuhänder und dem Schuldner in allen denkbaren Sachverhalten, insbesondere die Anmeldung von Insolvenzforderungen, die Kündigung bzw. Abwicklung von Mietverträgen, die Klärung arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Fragen, die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen usw.

Abwehr geltend gemachter Anfechtungsansprüche.

Geltendmachung, aber auch Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern und Unternehmern, insbesondere wegen des Nichtabführens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, § 266 a StGB.