Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Das Immobilien- und Grundstücksrecht kennt neben den eigenständigen Fachgebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts und des Bau- und Architektenrechts (Näheres hierzu bei den entsprechenden Fachanwaltschaften) noch eine Vielzahl weiterer Tätigkeitsgebiete. Gern unterstützen wir Sie beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Rechtliche Beratung und Vertretung sowie Vertragskonzeption im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen und Grundstückstransaktionen
  • Prüfung, Gestaltung und Löschung grundstücksbezogener Rechte wie Hypotheken und Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauchsrechten
  • Durchführung selbständiger Beweisverfahren
  • Maklerrecht
  • Zwangs- und Teilungsversteigerungen nach dem ZVG (in Abstimmung mit dem jeweiligen Referat)

Unsere Tätigkeit im Immobilien- und Grundstücksrecht erstreckt sich auf die Beratung, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sowie auf die gerichtliche Vertretung von Verkäufern und Käufern, Eigentümern und sonstigen Grundstücksberechtigten.