Handelsrecht, Handelsvertreter- und Vetragshändlerrecht

In Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts sowie des Handelsvertreterrechts beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Kaufleute und Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Prüfung von Verträgen, beispielsweise internationalen Handelsverträgen unter Ein- oder Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen und entwerfen und prüfen Ihre AGB.

Im Bereich des Handelsvertreterrechts setzen wir Ihre Ansprüche als Handelsvertreter durch oder wehren diese auf Unternehmensseite ab.

Gern unterstützen wir Sie beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Handelsvertreterrecht und Vertragshändlerrecht, insbesondere Ausarbeitung von Vertragsentwürfen mit internationalen Handelsvertretern,
  • Handelsmaklerrecht,
  • Nationale und internationale Kauf- und Lieferverträge,
  • Beratung bei der Anwendung des CISG, insbesondere Modifikationen des CISG / Verschränkung mit nationalem Recht,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im nationalen wie internationalen auch B2B-Bereich,
  • Firmen- und Registerrecht,
  • Geschäftsführerhaftung, sonstige Haftung, z.B. Nachhaftung bei Eintritt in oder Ausscheiden aus einem kaufmännischen Einzelunternehmen,

In allen Belangen des nationalen und internationalen Handelsrechts und verschränkter Rechtsgebiete wie dem Steuer- und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen RA Dr. Max Hutter und sein Team als kompetente Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sprachen: Deutsch, Englisch