Rechtsanwalt Thomas Pfaudler ist seit 1996 als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig und seit 2001 auch Fachanwalt für Familienrecht. Schon mit seinem Eintritt 1996 übertrug ihm die Kanzlei das familienrechtliche Referat. Seither ist RA Thomas Pfaudler kontinuierlich in allen Bereichen des Familienrechts tätig

Dazu zählen zählen in der täglichen Praxis:

Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht mit Durchführung des sog. Versorgungsausgleiches (Aufteilung der Rentenanwartschaften).

Vermögensauseinandersetzung (Regelung der Eigentumsverhältnisse an Immobilien und der darauf ruhenden Verbindlichkeiten; Berechnung des Zugewinns; Regelung der Eigentumsverhältnisse an PKW; Klärung der Berechtigung an gemeinsamen Konten und Depots).

Unterhalt (Berechnung des Trennungs- und Kindesunterhaltes sowie des nachehelichen Unterhaltes; Beantragung einstweiliger Anordnungen und Einleitung von Hauptsacheverfahren beim zuständigen Familiengericht).

Elterliche Sorge (Sorgerechtsfragen, auch über Aufenthaltsbestimmungsrecht; Umgangsrecht).

Wohnungszuweisungsverfahren und Verfahren wegen Nutzungsentschädigung

RA Thomas Pfaudler stimmt sich mit den weiteren Rechtsanwälten in der Kanzlei ab, sollte ein Fall Bezug zu einem anderen Fachbereich haben.