Rechtsanwalt Dr. Roland Veh hat mit Eintritt in die Kanzlei das Referat für Erbrecht übernommen und nach und nach ausgebaut. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

Seit dem Jahr 2014 ist RA Dr. Veh Fachanwalt für Erbrecht.

Zum erbrechtlichen Fachbereich gehört die Vertretung im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen betreffend Erbeinsetzung, Testamentsauslegung, Erbscheinserteilung, Erbengemeinschaften, Vermächtniserfüllung, Enterbung, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche etc.

Einen großen Teil nimmt ferner der beratende und auf Konfliktvermeidung bedachte Bereich der vorweggenommenen Erbfolge ein. Hierher gehört die individuelle, passgenaue und die die Mandantenwünsche umsetzende Erstellung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen also Testamenten inklusive Ehegattentestamenten sowie Erbverträgen. Zu diesem Bereich zählt ferner die Beratung und Erstellung von Pflicht- und Erbverzichten, von Abschichtungverträgen u.s.w.

Die erfolgreiche Bearbeitung erbrechtlicher Mandate setzt die Kenntnis und die Einbeziehung „benachbarter“ Rechtsgebiete wie etwa des zugehörigen Gesellschafts- und Steuerrechts, des Familien- und Internationalen Privatrechts sowie der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung voraus.